Was tun im Schadensfall ?


1. Unfallstelle sichern

- Warnblinkanlage einschalten

- Warnweste anziehen

- Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen

  - Innerorts: 50m

  - Landstraße: 100m

  - Autobahn: 150-200m


2. Verletzte versorgen

- Erste Hilfe leisten

- Rettungsdienst unter 112 rufen

  Hinweis: Bei Personenschäden besteht immer eine Polizeipflicht


3. Polizei verständigen

- Polizei unter 110 rufen

- Schuldfrage klären

- Unfall dokumentieren lassen


4. Wichtige Daten austauschen

- Name, Anschrift, Telefonnummer

- Kennzeichen

- Versicherungsdaten

- Fahrzeughalter & Fahrer (wenn unterschiedlich)

- Führerscheindaten (freiwillig)


5. Unfall der Versicherung melden

- Bei Eigenverschulden - eigene Teil-/Vollkasko

- Bei Fremdverschulden - gegnerische Haftpflichtversicherung (Unfallgegner darauf hinweisen)


6. Uns kontaktieren und wir kümmern uns um den Rest !