Was tun im Schadensfall ?
1. Unfallstelle sichern
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anziehen
- Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen
- Innerorts: 50m
- Landstraße: 100m
- Autobahn: 150-200m
2. Verletzte versorgen
- Erste Hilfe leisten
- Rettungsdienst unter 112 rufen
Hinweis: Bei Personenschäden besteht immer eine Polizeipflicht
3. Polizei verständigen
- Polizei unter 110 rufen
- Schuldfrage klären
- Unfall dokumentieren lassen
4. Wichtige Daten austauschen
- Name, Anschrift, Telefonnummer
- Kennzeichen
- Versicherungsdaten
- Fahrzeughalter & Fahrer (wenn unterschiedlich)
- Führerscheindaten (freiwillig)
5. Unfall der Versicherung melden
- Bei Eigenverschulden - eigene Teil-/Vollkasko
- Bei Fremdverschulden - gegnerische Haftpflichtversicherung (Unfallgegner darauf hinweisen)
6. Uns kontaktieren und wir kümmern uns um den Rest !